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KANZLEI KREKEL

allgemeines 
zivilrecht

Allgemeines
Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht befasst sich mit vertraglichen und nicht vertraglichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen.

Darunter fallen insbesondere

  • das allgemeine Vertragsrecht
  • besondere Schuldverhältnisse (z.B. Kauf-, Darlehens-, Dienst- und Werkvertragsrecht)
  • das Sachenrecht
  • Forderungen aus unerlaubten Handlungen

Unter diesen Aspekt der juristischen Tätigkeit sind Fragen des Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht wie auch die Geltendmachung von Forderungen oder Unterlassungen zu subsumieren.

Egal um welche vertragliche Angelegenheit es sich handelt – ich unterstütze Sie bei der sicheren Gestaltung Ihrer Rechtsbeziehungen und fordern Ihre Rechte für Sie ein.