KANZLEI KREKEL
allgemeines
zivilrecht
Allgemeines
Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht befasst sich mit vertraglichen und nicht vertraglichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen.
Darunter fallen insbesondere
- das allgemeine Vertragsrecht
- besondere Schuldverhältnisse (z.B. Kauf-, Darlehens-, Dienst- und Werkvertragsrecht)
- das Sachenrecht
- Forderungen aus unerlaubten Handlungen
Unter diesen Aspekt der juristischen Tätigkeit sind Fragen des Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht wie auch die Geltendmachung von Forderungen oder Unterlassungen zu subsumieren.
Egal um welche vertragliche Angelegenheit es sich handelt – ich unterstütze Sie bei der sicheren Gestaltung Ihrer Rechtsbeziehungen und fordern Ihre Rechte für Sie ein.