Bei einem Verkehrsunfall können verschiedene Schäden entstehen.
Typischerweise tritt zunächst ein Sachschaden an Ihrem Kraftfahrzeug ein. Dieser umfasst neben den anfallenden Reparaturkosten, die fiktiv auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages (dann ohne Mehrwertsteuer) oder konkret auf Basis einer Reparaturrechnung abgerechnet werden können, auch die Sachverständigengebühren, eine mögliche Wertminderung sowie eine Kostenpauschale.
Ebenso kann allerdings ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten sein.
In letzterem Fall erstattet die Versicherung den sog. Wiederbeschaffungsaufwand. Dieser berechnet sich aus der Differenz von Wiederbeschaffungswert (= Wert für ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug) und Restwert (= Wert des beschädigten Fahrzeugs).
Für den Restwert ist nach der Rechtsprechung des BGH der regionale Markt maßgebend.
Hier versuchen die Versicherer deutschlandweit einen höheren Restwert zu erzielen, weshalb hier einige Besonderheiten zu beachten sind.
Insbesondere stellt sich die Frage nach der Verkehrssicherheit und Fahrbereitschaft des beschädigten Fahrzeugs sowie der Weiternutzungsmöglichkeit.
Bei der Schadenregulierung ist es leider bei den Haftpflichtversicherern mittlerweile Gang und Gebe, die Nachweise zur Schadenhöhe (Gutachten oder Kostenvoranschlag) entgegen der geltenden Rechtsprechung nach eigenem Ermessen und teilweise willkürlich zu kürzen.
Bei Unfallschäden mit einem deutschen oder einem ausländischen Fahrzeug, in Deutschland oder im Ausland, ist eine qualifizierte individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt sowie eine kompetente Rechtsvertretung stets erforderlich.
Überlassen Sie nichts dem Zufall und wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Durch die Kanzlei Krekel werden Ihre Interessen bei der Regulierung von Verkehrsunfällen umfassend vertreten.
Das Risiko, dass Sie nur Teile des entstandenen Schadens ersetzt bekommen, tragen Sie.
Seitens der Versicherer werden Sie nicht umfassend über die Ihnen als Unfallgeschädigten zustehenden Rechte informiert.
Die Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind dabei vielfältig und von juristischen Laien nur sehr schwer zu überblicken.
Es gilt dabei die umfassenden Schadenersatzpositionen im Auge zu behalten. Die Ansprüche sind dabei sehr vielschichtig (fiktive oder konkrete Abrechnung des Schadens, 130-Prozent-Regel, Mietwagenkosten Unfallersatztarif – Normaltarif, Nutzungsausfallschaden, Mehrwertsteuer beim Kfz-Schaden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden).
Lassen Sie sich deshalb qualifiziert beraten und die Schadensregulierung durch Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht vornehmen. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.
Ihre persönlichen Interessen werden durch mich stets gewahrt.
Dabei werden die Daten der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und anderer Beteiligter ermittelt sowie Akteneinsicht in die Ermittlungsakten der Polizei, der Bußgeldstelle und der Staatsanwaltschaft genommen.
Welche Rechte stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu?
- Sachschaden (Reparaturkosten fiktiv ohne Umsatzsteuer oder konkret nach Rechnung bzw. Totalschadenabrechnung)
- Ggfs. Wertminderung nach gutachterlicher Prüfung
- Nutzungsausfall / Mietwagenkosten
- Kostenpauschale bzw. konkret zu beziffernder Aufwand
- Ggfs. An- und Abmeldekosten
- Ggfs. Schmerzensgeld und weitere Ansprüche bei Personenschaden
Sachschaden:
Von Fall zu Fall können verschiedene Schäden eingetreten sein: Neben dem typischen Sachschaden an Ihrem Kfz, der in Form von Reparaturkosten, fiktiv auf Gutachten- bzw. Kostenvoranschlagbasis (ohne Umsatzsteuer, § 249 Abs. 2 S. 2 BGB) oder konkret auf Basis einer Reparaturrechnung, kann ebenso ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten sein. In letzterem Fall reguliert die Versicherung des Schädigers den sog. Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungsaufwand abzgl. Restwert). Der Wiederbeschaffungswert bildet dabei den Wert, der für die Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs aufgewendet werden muss. Der Restwert weist den Wert des beschädigten Fahrzeugs aus und wird durch den Sachverständigen ermittelt.
Dabei ist es leider bei den Haftpflichtversicherern zwischenzeitlich zum „Volkssport“ geworden, die eingereichten Gutachten bzw. Reparaturkostenrechnungen zusammenzukürzen
In 9 von 10 Fällen wird nicht um die Haftung, sondern um die Höhe des Schadens gestritten.
Da in jeder Schadenabteilung Volljuristen angestellt sind, ist jedem Unfallgeschädigten dringend zur Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zu raten.
Neben dem Anspruch auf die Erstattung der Gutachter- und der Reparaturkosten bzw. des Wiederbeschaffungsaufwandes steht Ihnen als Geschädigten zudem ggfs. eine gutachterlich festgestellte Wertminderung, eine Kostenpauschale sowie Nutzungsausfall zu.
Letzte Position wird entweder konkret anhand einer Mietwagenrechnung geltend gemacht oder anhand eines Tagessatzes abhängig vom Fahrzeugmodell und Motorisierung.
Personenschaden:
Neben dem Anspruch auf Ersatz des Sachschadens kann es durch einen Unfall ebenso zu einem Personenschaden gekommen sein.
Hierbei ist die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Kosten einer Haushaltshilfe zu prüfen und entsprechend geltend zu machen.
Darüber hinaus erfolgt eine Vertretung und Verteidigung in Bußgeld-, Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren.
Dies kommt insbesondere in Betracht bei Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß und Abstandsmessungen.