Das allgemeine Zivilrecht befasst sich mit vertraglichen und nicht vertraglichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen.
Darunter fallen insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, besondere Schuldverhältnisse wie Kauf-, Darlehens-, Dienst- und Werkvertragsrecht, aber auch das Sachenrecht und Forderungen aus unerlaubten Handlungen.
Unter diesen Aspekt der juristischen Tätigkeit sind Fragen des Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht wie auch die Geltendmachung von Forderungen oder Unterlassungen zu subsumieren.